Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 55 Abs 1 S 1 Nr 7 BBergG, § 56 Abs 2 S 1 BBergG, § 55 Abs 1 S 1 Nr 3 BBergG, § 55 Abs 1 S 1 Nr 4 BBergG, § 55 Abs 1 S 1 Nr 5 BBergG
Anforderungen an eine bergrechtliche Sicherheitsleistung; zulässiger Rechtsbehelf gegen eine solche Anforderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen die in einer Nebenbestimmung zu einem bergrechtlichen Betriebsplan enthaltene Regelung bzgl. Sicherheitsleistung; Erteilung einer Bankbürgschaft als Sicherheit für den Fall der Hinterlegung; Abhängigkeit der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBergG § 55 I Nr. 7; BBergG § 56 II 1
Anfechtungsklage; isolierte Betriebsplanzulassung; Bürgschaft auf erstes Anfordern; Erforderlichkeit; Ermessen; Sicherheitsleistung - rechtsportal.de
Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen die in einer Nebenbestimmung zu einem bergrechtlichen Betriebsplan enthaltene Regelung bzgl. Sicherheitsleistung; Erteilung einer Bankbürgschaft als Sicherheit für den Fall der Hinterlegung; Abhängigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Isolierte Anfechtungsklage gegen Sicherheitsleistung in bergrechtlichem Betriebsplan statthaft
Verfahrensgang
- VG Halle, 23.07.2015 - 5 A 6/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 757
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (18)
- OVG Thüringen, 08.06.2011 - 1 KO 704/07
Erbringung einer Sicherheitsleistung für einen Kiessandtagebau durch eine auf 51 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
§ 56 Abs. 2 S 1 BBergG setzt auf der Tatbestandsseite neben einer Betriebsplanzulassung voraus, dass die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der in § 55 Abs. 1 S 1 Nr. 3 bis 13 und Abs. 2 BBergG genannten Voraussetzungen erforderlich ist (a.A.: ThürOVG, Urt. v. 08.06.2011 - 1 KO 704/07 -, juris, RdNr. 43).(Rn.35).Eine isolierte Aufhebbarkeit dürfte zwar dann ausscheiden, wenn ein Unternehmer mit seiner Klage erreichen will, dass er im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft nicht die in der Nebenbestimmung geforderte unbefristete Bürgschaft beibringen muss, sondern eine auf einen bestimmten Zeitraum befristete Bürgschaft vorlegen darf (vgl. dazu ThürOVG, Urt. v. 08.06.2011 - 1 KO 704/07 -, juris, RdNr. 37).
Mit dem Merkmal der Erforderlichkeit wird nicht lediglich ein spezieller Gesetzeszweck normiert, der nur im Rahmen der Ermessensausübung zu beachten wäre (so aber ohne nähere Begründung: ThürOVG, Urt. v. 08.06.2011, a.a.O., RdNr. 43;… von Hammerstein, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl., § 56 RdNr. 30).
- BGH, 24.10.2002 - IX ZR 355/00
Rechtsstellung des Hauptschuldners bei Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Insoweit ist unerheblich, welcher Verwaltungsaufwand dem Beklagten bei einem Rückforderungsprozess des Bürgen entsteht, in welchem die Behörde - wie im gewöhnlichen Bürgschaftsprozess - die Darlegungs- und Beweislast für das Entstehen und die Fälligkeit der gesicherten Forderung trifft (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2002 - IX ZR 355/00 -, BGHZ 152, 246 [251], RdNr. 15 in juris, m.w.N.).Hat der Bürge bei der Leistung an den Gläubiger die ihm gegenüber dem Hauptschuldner als Auftraggeber obliegenden Pflichten beachtet, hat er also aus rechtlich vertretbaren Gründen angenommen, dem vom Gläubiger erhobenen Anspruch keine schon im Erstprozess beachtlichen Einwände entgegensetzen zu können, steht ihm zwar auch ein Aufwendungsersatzanspruch (§§ 675, 670 BGB) gegen den Hauptschuldner zu; in diesem Falle kann der Hauptschuldner vom Gläubiger aber die Freistellung von der dem Bürgen gegenüber bestehenden Verbindlichkeit verlangen, wenn der Gläubiger die gewährte Leistung nach materiellem Recht zu Unrecht erhalten hat, was in der Regel durch Rückgewähr der materiell zu Unrecht erhaltenen Bürgschaftssumme vollzogen werden wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2002, a.a.O, RdNr. 20 in juris).
- BVerwG, 26.06.2008 - 7 C 50.07
Deponie, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge; Rekultivierungsmaßnahme; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Dass diese Anforderung als sinnvoll und erforderlich angesehen werden könne, bestätige die Regelung in § 18 Abs. 2 Satz 3 DepV, mit der der Verordnungsgeber die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.06.2008 (BVerwG 7 C 50.07) aufgestellten Anforderungen habe umsetzen und sicherstellen wollen, dass die Sicherheiten den angestrebten Sicherungszweck erfüllen und der Verfügungsbefugnis der die Sicherheit stellenden Rechtsperson entzogen seien.Mit einer Sicherheitsleistung soll die Behörde auch in die Lage versetzt werden, ohne zeitlichen Verzug die erforderlichen Maßnahmen selbst zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.2008 - BVerwG 7 C 50.07 -, BVerwGE 131, 251 [257], RdNr. 17 in Juris).
- BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Die für eine solche Ergänzung erforderliche Voraussetzung, dass bei der behördlichen Entscheidung das Ermessen bereits "in irgend einer Weise" betätigt worden sein muss (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - BVerwG 6 B 133.98 -, juris, RdNr. 10), liegt hier vor. - BGH, 14.12.1995 - IX ZR 57/95
Rechte des Bürgen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Sonstige unstreitige oder durch Urkunden belegte Umstände dürfen dabei freilich ergänzend berücksichtigt werden (zum Ganzen: BGH, Urt. v. 14.12.1995 - IX ZR 57/95 -, NJW 1996, 717 [718], RdNr. 19 ff. in juris.). - BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87
Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Vor Annahme eines auf einem Ermessensmangel beruhenden Fehlers der Verwaltungsbehörde bedarf es der Prüfung, ob sich Ermessensüberlegungen der Behörde, auch wenn sie nicht ausdrücklich als solche verlautbart sind, aus den Umständen, insbesondere aus einer Auslegung des angegriffenen Verwaltungsaktes ergeben (BVerwG, Beschl. v. 15.01.1988 - BVerwG 7 B 182.87 -, NVwZ 1988, 525). - BGH, 20.09.2011 - XI ZR 17/11
Bankgarantie auf erstes Anfordern: Entfallen der Zahlungspflicht bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Nur wenn klar erkennbar, d.h. offensichtlich oder liquide beweisbar ist, dass es an einer materiellen Berechtigung des Gläubigers fehlt und dieser infolgedessen seine formale Rechtsstellung als Garantienehmer missbraucht, entfällt die Zahlungspflicht des Bürgen (vgl. BGH, Urt. v. 20.09.2011 - XI ZR 17/11 -, NJW-RR 2012, 178 [179], RdNr. 16 in juris). - BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 36.08
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften gelten nur für den Regelfall, sie müssen Spielraum für die Berücksichtigung der Besonderheiten atypischer Fälle lassen und dürfen mithin nicht so weit gehen, dass wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr Rechnung getragen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2008 - BVerwG 5 B 36.08 -, juris, RdNr. 4, m.w.N.). - BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Das gesetzlich eingeräumte Ermessen hat der Beklagte durch seine Hausverfügung aus dem Jahr 2013 abstrakt wahrgenommen und seinen Bediensteten zur Einzelfallentscheidung eine Orientierung gegeben (vgl. zur Ermessenslenkung durch Verwaltungsvorschrift: BVerwG, Beschl. v. 27.12.1990 - BVerwG 1 B 162.90 -, juris, RdNr. 6). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 2 L 104/08
Bergrechtliche Grundabtretung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 L 126/15
Eine solche ordnungsgemäße Gestaltung der Oberfläche erfordert nicht unbedingt die Wiederherstellung des vor Abbaubeginn bestehenden Zustands; es sind darunter vielmehr die Vorkehrungen und Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um die für die Zeit nach dem Abbau oder nach Einstellung eines Aufbereitungsbetriebs geplante Nutzung zu gewährleisten (Beschl. d. Senats v. 12.03.2009 - 2 L 104/08 -, juris, RdNr. 6, m.w.N.). - BFH, 19.05.1994 - VII R 99/93
- VG Halle, 01.10.2009 - 3 A 29/08
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
- BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
- BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche …
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 23.13
Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
- OVG Sachsen, 31.01.2001 - 1 B 478/99
Zulassung der Berufung; Zulassung eines Sonderbetriebsplan im Bergbau; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 2 B 581/20 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 2 B 994/16.NE -, NVwZ-RR 2017, 757 = juris, vom 18. Mai 2016 - 2 B 282/16.NE -, juris, und vom 23. Juni 2014 - 2 B 418/14.NE -, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 B 217/12 -, juris Rn. 22.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 2 B 1249/20 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 5 B 581/20.NE -, BauR 2020, 1908 = juris, vom 27. Februar 2017 - 2 B 994/16.NE -, NVwZ-RR 2017, 757 = juris, und vom 18. Mai 2016 - 2 B 282/16.NE -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2020 - 2 B 1137/20 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 B 581/20.NE -, ZNER 2020, 346 = juris Rn. 12, vom 7. Februar 2017 - 2 B 994/16.NE -, NVwZ-RR 2017, 757 = juris, vom 18. Mai 2016 - 2 B 282/16.NE -, juris, und vom 23. Juni 2014 - 2 B 418/14.NE -, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 B 217/12 -, juris Rn. 22.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - 2 B 438/21
Rechtschutz gegen Veränderungssperre in einem Bebauungsplan
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 B 581/20.NE -, ZNER 2020, 346 = juris Rn. 12, vom 7. Februar 2017 - 2 B 994/16.NE -, NVwZ-RR 2017, 757 = juris, vom 18. Mai 2016 - 2 B 282/16.NE -, juris, und vom 23. Juni 2014 - 2 B 418/14.NE -, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 B 217/12 -, juris Rn. 22.